Rechtsprechung
VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 ZB 08.188 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zulässigkeit einer gegen den erledigten Teil des Ausgangsverwaltungsakts gerichteten Anfechtungsklage;Beseitigung des durch den Widerspruchsbescheid erzeugten Rechtsscheins mittels isolierter Anfechtungsklage nach § 79 Abs. 1 Nr. 2 VwGO Anzeige des Erlöschens des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kfz-Zwangsabmeldung wegen fehlenden Versicherungsschutzes - Interesse an effektiver und standardisierter Überwachung der Pflichtversicherung
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 07.12.2007 - W 6 K 07.966
- VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 ZB 08.188
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Koblenz, 26.06.2006 - 4 K 591/06
Straßenverkehrsrecht-Gebührenfestsetzung
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 ZB 08.188
Die Auffassung, dass ein Vorgehen nach § 25 Abs. 4 FZV rechtswidrig sei, wenn es die Behörde pflichtwidrig versäumt habe, "die Versicherungsfrage zu klären", werde auch im Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26. Juni 2006 (Az. 4 K 591/06.KO) vertreten.Der Annahme, das Landratsamt hätte im Licht der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26. Juni 2006 (a.a.O.) nach dem Eingang der Versicherungsbestätigung der H. a.G. am 7. Februar 2007 Nachforschungen beim Kläger oder bei einem der beteiligten Versicherungsunternehmen anstellen müssen, steht zum einen entgegen, dass die damals vorgelegte Deckungskarte der H. a.G. - anders als in dem vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall - ihrem Inhalt nach keinen Anlass zu der Annahme gab, diese Bescheinigung könnte unzutreffend sein.
- BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 ZB 08.188
Zwar erweckt ein Widerspruchsbescheid, der über einen erledigten Verwaltungsakt noch sachlich befindet, den Eindruck, der (erledigte) Ausgangsbescheid sei bestandskräftig geworden (so BVerwG vom 20.1.1989 BVerwGE 81, 226/229) bzw. könne bestandskräftig werden, wenn hiergegen nicht Klage erhoben werde. - BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90
Zulassungsstelle; Haftung
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 ZB 08.188
Im Urteil vom 29. November 1974 (…a.a.O.) hat das Bundesverwaltungsgericht diese Aussage bekräftigt und darüber hinaus ausgeführt, Überprüfungen der Richtigkeit der Anzeige des Versicherers durch die Zulassungsstelle seien nicht nur nicht geboten, sondern jedenfalls grundsätzlich sogar verboten, "so lange im Einzelfall die Anzeige selbst nicht - etwa bei erkennbaren Schreibfehlern u. ä. - offensichtliche Unrichtigkeiten enthält oder vermuten lässt"; es genüge, "dass die Anzeige des Versicherers zweifelsfrei auf die Beendigung des gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutzes hinweist." In den Entscheidungen vom 24. September 1991 (Buchholz 442.16 § 29 d StVZO Nr. 2) und vom 22. Oktober 1992 (BVerwGE 91, 109) hat das Bundesverwaltungsgericht erneut festgehalten, dass die Zulassungsstellen nicht verpflichtet sind, durch Rückfrage beim Versicherer oder beim Fahrzeughalter nachzuprüfen, ob eine Erlöschensanzeige nach § 29 c Abs. 1 StVZO a.F. zu Recht erstattet wurde; im letztgenannten Urteil wurde zudem bekräftigt, dass sich eine Überprüfung der Richtigkeit der Anzeige des Versicherers sogar verbiete (…BVerwG vom 22.10.1992, a.a.O., S. 111 f.).
- VG Regensburg, 31.03.2021 - RN 3 K 19.1818
Stilllegung eines Kraftfahrzeugs (Erlöschensanzeige der Haftpflichtversicherung) …
Vielmehr kommt es rein formell auf den Eingang einer Anzeige des Versicherers über den Wegfall des Versicherungsschutzes an und nicht darauf, ob tatsächlich kein Versicherungsschutz bestanden hat (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 11 ZB 08.188 - juris; BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 3 C 3/15 - juris).Die zu § 29c und § 29d StVZO a.F. ergangene Rechtsprechung beansprucht auch weiterhin unter Geltung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung uneingeschränkt Beachtung (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 11 ZB 08.188 - juris; BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 3 C 3/15 - juris).
- offensichtliche Unrichtigkeiten enthält oder vermuten lässt (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 11 ZB 08.188 - juris; BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 3 C 3/15 - juris).
Denn die Zulassungsbehörde hat stets von der ihr zuletzt übermittelten Versicherungsbestätigung als maßgeblich dafür auszugehen, ob und bei welchem Versicherungsunternehmen ein Versicherungsschutz besteht (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 11 ZB 08.188 - juris; BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 3 C 3/15 - juris).
Bei der den Zulassungsbehörden obliegenden Überwachung, inwieweit die am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge über den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen, handelt es sich um ein Massenverfahren, das eine Systematisierung und Standardisierung der Nachweise erfordert (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 3 C 3/15 - juris; BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 11 ZB 08.188 - juris).
Dieses Regelungssystem verdeutlicht, dass es nach dem Willen des Verordnungsgebers stets die letzte der Behörde zugegangene Versicherungsbestätigung ist, an die sich zulassungsrechtliche Folgen knüpfen (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 11 ZB 08.188 - juris).
Dies gilt selbst dann, wenn ein anderes Versicherungsunternehmen zuvor das Bestehen eines Versicherungsschutzes ab dem gleichen Zeitpunkt zugesagt hatte (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 11 ZB 08.188 - juris).
Zudem sind seine Belange, vor allem in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Überwachung der Haftpflichtversicherungspflicht, durch die vertraglichen Schadensersatzansprüche ausreichend gewahrt, die ihm gegenüber einem Versicherer zustehen, der das Mitteilungssystem schuldhaft falsch gehandhabt hat und zu dem er bisher in einem Vertragsverhältnis stand oder mit dem er eine Vertragsbeziehung angebahnt hat oder anbahnen wollte (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 11 ZB 08.188 - juris).
- BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 3.15
Kfz-Halter; Fahrzeugzulassung; Kfz-Zulassung; Kfz-Haftpflichtversicherung; …
Es liegt auf der Hand, dass das gesetzliche Ziel, Verkehrsteilnehmer vor unversicherten Fahrzeugen zu schützen, nicht erreichbar ist, wenn die Zulassungsbehörde nach Eingang der Anzeige des Versicherers verpflichtet ist, erst durch eine Rückfrage beim Versicherer oder beim Fahrzeughalter nachzuprüfen, ob die Erlöschensanzeige zu Recht erstattet worden ist, zumal die darauf bezogenen Erkundigungen wiederum auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 3 C 2.90 - BVerwGE 91, 109 ; ebenso bereits Urteil vom 29. November 1974 - 7 C 66.72 - Buchholz 442.16 § 29d StVZO Nr. 1 sowie Beschluss vom 24. September 1991 - 3 B 45.91 - Buchholz 442.16 § 29d StVZO Nr. 2 S. 2; dem folgend u.a. OVG Münster…, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 9 E 562/14 - juris Rn. 6.; VGH München, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 11 ZB 08.188 - juris Rn. 23 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 12 LA 204/05 - juris Rn. 6;… Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 25 FZV Rn. 8).b) An dieser zu § 29d Abs. 2 Satz 1 StVZO a.F. ergangenen Rechtsprechung ist für die in der Sache gleiche Nachfolgeregelung in § 25 Abs. 4 Satz 1 FZV festzuhalten (so auch bereits VGH München, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 11 ZB 08.188 - juris Rn. 21).
Dass für die Zulassungsbehörde die letzte ihr vorgelegte Versicherungsbestätigung den maßgeblichen Nachweis dafür erbringt, ob und bei welchem Unternehmen die erforderliche Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht, deckt sich schließlich auch mit der vom Vertreter des Bundesinteresses übermittelten Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und damit mit dem Regelungsverständnis des Verordnungsgebers selbst (ebenso VGH München, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 11 ZB 08.188 - juris Rn. 23 ff.;… VG Potsdam, Gerichtsbescheid vom 26. Oktober 2011 - 10 K 1269/07 - juris Rn. 13).
- VG Schwerin, 10.12.2021 - 3 A 1399/18
Verkehrsrecht: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit Kostenfestsetzung
Vielmehr kann der Kläger ein eventuelles Fehlverhalten zum Gegenstand (nach-)vertraglicher Schadensersatzansprüche gegen den Versicherer machen (VGH München, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 11 ZB 08.188 -, juris Rn. 29).Im Übrigen verpflichtet eine Erlöschensanzeige des Versicherers, von dem die letzte Bestätigung stammt, die Zulassungsbehörde auch dann zur Außerbetriebsetzung, wenn aus den Akten ersichtlich ist, dass zuvor ein anderer Versicherer ebenfalls Haftpflichtversicherungsschutz zugesagt hatte (…VGH München, Beschlüsse vom 27. Juli 2021 - 11 ZB 21.1335 -, juris Rn. 18 und vom 31. Juli 2008 - 11 ZB 08.188 -, juris Rn. 27).
- VG Köln, 26.06.2009 - 18 L 796/09
Einstufung von mit einer Stilllegung von Kraftfahrzeugen zusammenhängenden …
vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.02.2009 - 1 B 10/09 -, Juris; BayVGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 11 ZB 08.188 -, Juris; VG Köln, Urteil vom 28.11.2008 - 18 K 4939/08 - (jeweils zu § 25 Abs. 4 Satz 1 FZV); Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 22.10.1992 - 3 C 2.90 -, NJW 1993, 1217 (zu § 29 d Abs. 2 Satz 1 StVZO als Vorgängervorschrift).vgl. zu den vorstehenden Grundsätzen: BayVGH, Beschluss vom 31.07.2008 a.a.O..
- VG Augsburg, 25.08.2014 - Au 3 K 14.516
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs; Kosten (Gebühren und Auslagen); Pflichten …
Die oben dargelegte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 29c und § 29d a.F. der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO) ist auch auf die seit 1. März 2007 geltenden, im Kern wortgleichen Nachfolgeregelungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung uneingeschränkt anwendbar (BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 11 ZB 08.188 - juris Rn. 21).Geht ihr seitens dieses (letzten) Versicherers eine Erlöschensanzeige i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 1 oder 2 FZV zu, so darf sie auch dann davon ausgehen, dass für dieses Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung mehr besteht, wenn früher andere Versicherer in Bezug auf das gleiche Fahrzeug Deckungszusagen - ggf. sogar mit Wirkung ab dem gleichen Datum - abgegeben haben (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 11 ZB 08.188 - juris Rn. 23).
- VG Augsburg, 14.05.2010 - Au 3 K 10.395
Anzeige der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung über den Wegfall des …
Die angefochtene Anordnung hat sich insoweit - vor Klageerhebung - erledigt (vgl. z. B. BayVGH vom 31.7.2008 11 ZB 08.188, Juris).Maßgeblich ist insoweit die zuletzt eingegangene Versicherungsbestätigung, wobei die Behörde keine Nachforschungspflicht trifft (vgl. z.B. BayVGH vom 31.7.2008, a.a.O.).
- OVG Saarland, 03.02.2009 - 1 B 10/09
Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs …
Nichts anderes gilt für § 25 Abs. 4 FZV ebenso Bay.VGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 11 ZB 08.188 -, juris. - VGH Bayern, 27.07.2021 - 11 ZB 21.1335
Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs (Verwaltungskosten) - Berufungszulassung
Im Übrigen verpflichtet eine Erlöschensanzeige des Versicherers, von dem die letzte Bestätigung stammt, die Zulassungsbehörde nach der Rechtsprechung des Senats auch dann zur Außerbetriebsetzung, wenn aus den Akten - so wie hier - ersichtlich ist, dass zuvor ein anderer Versicherer ebenfalls Haftpflichtversicherungsschutz zugesagt hatte (BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 11 ZB 08.188 - juris Rn. 27). - VG Würzburg, 04.05.2011 - W 6 K 10.422
Klage gegen Kostenbescheid; Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen …
Vielmehr kann die Klägerin ein eventuelles Fehlverhalten zum Gegenstand (nach-)vertraglicher Schadensersatzansprüche gegen den Versicherer machen (BayVGH, B.v. 31.07.2008, Az.: 11 ZB 08.188). - VG Würzburg, 27.05.2021 - W 6 K 21.169
Gerichtsbescheid, verkehrsrechtliche Anordnung, Außerbetriebsetzung eines Kfz, …
Vielmehr kann der Kläger ein eventuelles Fehlverhalten zum Gegenstand (nach-)vertraglicher Schadensersatzansprüche gegen den Versicherer machen (BayVGH, B.v. 31.07.2008 - 11 ZB 08.188 - juris). - VG Würzburg, 25.11.2014 - W 6 K 14.692
Teilweise unzulässige Anfechtungsklage
- VG Würzburg, 29.10.2014 - W 6 K 13.338
Verkehrsrechtliche Anordnung; Erledigung der Grundverfügung, nicht der …
- VG Würzburg, 19.05.2014 - W 6 K 14.176
Nachweis des Versicherungsschutzes nach Erlass des Bescheides (für Rechtmäßigkeit …
- VG München, 12.03.2018 - M 23 K 17.513
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges und fehlender Versicherungsschutz
- VG Köln, 14.02.2014 - 18 K 4074/13
- VG Augsburg, 12.11.2014 - Au 3 K 14.189
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs; Kosten der Verwaltungsvollstreckung; …
- VG Würzburg, 08.04.2013 - W 6 K 13.161
Gerichtsbescheid; verkehrsrechtliche Anordnung; fehlender Versicherungsschutz; …
- VG Augsburg, 04.07.2012 - Au 3 K 12.573
Stilllegungsanordnung; fehlender Versicherungsschutz für ein Kraftfahrzeug
- VG Augsburg, 22.06.2011 - Au 3 K 10.1247
Stilllegungsverfügung; Pflichten des Halters; keine Nachforschungspflicht der …
- VGH Bayern, 23.09.2008 - 11 CS 08.2053
Erledigung einer Anordnung nach § 25 Abs. 4 Satz 1 FZV nach Vorlage einer …
- VG München, 15.04.2016 - M 23 K 15.1344
Kostenfestsetzung bei zulassungsbehördlicher Aufforderung an den Halter eines …
- VG München, 29.04.2015 - M 23 K 13.5145
Versicherungsnachweis Kraftfahrzeug
- VG Würzburg, 13.01.2021 - W 6 K 20.1954
Kostenerhebung für die zwangsweise Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs
- VG München, 05.11.2014 - M 23 K 13.2784
Erledigung einer Anordnung gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 FZV nach Vorlage einer …
- VG Würzburg, 15.01.2013 - W 6 K 12.954
Bescheid über Kosten für Zwangsstilllegung (Entstempelung durch Polizei)
- VG München, 12.10.2010 - M 23 K 10.1859
Klageabweisung; teilweise Einstellung des Verfahrens wegen übereinstimmender …
- VG München, 18.06.2010 - M 23 K 10.1401
Sonderfall der Mitteilung einer Versicherung bei der Halter nicht versichert war
- VG Würzburg, 14.05.2020 - W 6 K 20.272
Außerbetriebsetzung eines Kraftrades wegen fehlender Kfz-Haftpflichtversicherung
- VG Augsburg, 15.04.2011 - Au 3 K 11.139
Stillegungsanordnung; Kosten; Veranlasser
- VG Augsburg, 14.05.2010 - Au 3 K 10.354
Elektronische Versicherungsbestätigung; fehlerhafte Mitteilung
- VG München, 02.02.2009 - M 23 K 08.2022
Versicherungsschutz; Stilllegung; Pflichten des Halters